Alle deutschen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, Rechnungen im B2B entsprechend den Vorgaben der technischen Norm für das strukturierte Format nach EN 16931, inzwischen besser bekannt als E-Rechnung, zu erstellen. Weitere rund 2,4 Mio. Unternehmen folgen ein Jahr später. Schon heute müssen alle inländischen Unternehmen im B2B, ungeachtet ihrer Größe und ihres Umsatzes, E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können.
Egal [...] weiterlesen E-Rechnung: Machen Sie die allgemeine Buchhaltungspflicht zur individuellen Kommunikationskür
Alle deutschen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, Rechnungen im B2B entsprechend den Vorgaben der technischen Norm für das strukturierte Format nach EN 16931, inzwischen besser bekannt als E-Rechnung, zu erstellen. Weitere rund 2,4 Mio. Unternehmen folgen ein Jahr später. Schon heute müssen alle inländischen Unternehmen im B2B, ungeachtet ihrer Größe und ihres Umsatzes, E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können.
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