Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz: EmpCo. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies vereinfacht ausgedrückt: Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen in der Kundenkommunikation müssen künftig konkret, zutreffend und belegbar sein. Dies betrifft nicht nur Aussagen zu Produkten und Dienstleistungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Aussagen über Ihr Unternehmen und dessen Geschäftstätigkeit insgesamt. Pauschale oder irreführende Aussagen, insbesondere wenn ein Umweltvorteil nicht hinreichend belegt werden kann oder von einem einzelnen Aspekt auf das gesamte Produkt oder Unternehmen geschlossen wird, können unzulässig sein.
Setzen Sie jetzt den Rotstift an!
Für Sie heißt das nicht nur, dass Sie neue Texte nach den Grundsätzen der EmpCo erstellen müssen. Auch bereits vorhandene Texte sollten Sie jetzt auf den Prüfstand stellen: auf Ihrer Website, in Ihrem Online-Shop, Ihrem Blog, Ihren Social-Media-Accounts, in Unternehmensprofilen auf Online-Plattformen sowie in Dokumenten, die über diese Quellen abrufbar sind.
Denn entscheidend ist nicht allein, wann ein Text erstellt wurde. Werden darin enthaltene Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen nach dem 27. September 2026 weiterhin als Teil Ihrer geschäftlichen Kommunikation verwendet oder sind sie weiterhin öffentlich abrufbar, können die neuen Vorschriften relevant sein. Das gilt grundsätzlich auch für Inhalte, die bereits vor dem 27. September 2026 veröffentlicht wurden.
Sie stehen deshalb vor der Wahl: Entweder Sie entfernen potenziell problematische ältere Inhalte und beginnen mit der aktuellen Kommunikation bei Null oder Sie prüfen Ihre bestehenden Texte systematisch und überarbeiten sie dort, wo Aussagen den neuen Anforderungen nicht entsprechen. Das gilt für online ebenso wie für weiterhin verwendete offline veröffentlichte Texte und Werbemittel.
Auch als B2B-Anbieter sind Sie nicht automatisch aus dem Schneider
Die EmpCo-Regelungen dienen ausdrücklich dem Verbraucherschutz. Sie betreffen daher insbesondere geschäftliche Handlungen und Kommunikation, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen. Für Sie als B2B-Anbieter ist dies jedoch kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen.
Eine zukünftige Ausweitung der Regelungen auf die reine B2B-Kommunikation ist zwar grundsätzlich denkbar, derzeit aber nicht konkret absehbar. Schon heute können B2B-Unternehmen jedoch mittelbar betroffen sein: Wenn beispielsweise Ihre Geschäftskunden Aussagen aus Ihren Produktbeschreibungen, Verkaufsunterlagen oder sonstigen Unternehmensinformationen in ihre eigene Kommunikation gegenüber Verbrauchern übernehmen, können diese Aussagen dort den EmpCo-Regeln unterliegen.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Sie als ursprünglicher Urheber einer solchen Nachhaltigkeits- oder Umweltaussage selbst für einen Verstoß in der B2C-Kommunikation Ihres Geschäftskunden rechtlich verantwortlich sind. Eine solche Verantwortlichkeit lässt sich umgekehrt aber auch nicht für jeden Fall pauschal ausschließen. Entscheidend sind die jeweiligen Umstände und insbesondere die Rolle, die Sie bei der Bereitstellung und Verwendung der Aussage gespielt haben.
Unabhängig von der konkreten rechtlichen Verantwortlichkeit kann eine unzureichend belegte oder irreführende Aussage jedoch zu Auseinandersetzungen mit Ihrem Geschäftskunden führen – und im ungünstigsten Fall auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen und Ihre Marke beeinträchtigen.
Entscheiden Sie sich für überzeugende und belastbare Nachhaltigkeitskommunikation
In der Vergangenheit durfte ich zahllose Unternehmen dabei unterstützen, das Thema Nachhaltigkeit in ihre Unternehmenskommunikation einzubinden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch unter den neuen Bedingungen zur Verfügung, um bestehende Texte zu überarbeiten oder neue Texte nach den Grundsätzen der EmpCo zu gestalten.
Egal, ob Sie als B2C-Anbieter vor der konkreten Herausforderung stehen, Ihre bestehende Kommunikation zu überprüfen und anzupassen, oder ob Sie sich als B2B-Unternehmen bewusst dafür entschieden haben, Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen bereits heute so konkret, nachvollziehbar und belegbar zu formulieren, dass sie auch einer späteren Verwendung in der B2C-Kommunikation standhalten: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Texte auf den Prüfstand stellen und eine Kommunikation entwickeln, die Ihre Nachhaltigkeitsleistungen glaubwürdig, verständlich und belastbar vermittelt.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und die gemeinsame Arbeit an nachhaltiger Kommunikation.
Herzliche Grüße


